Maut , Vignette


Sehr Wichtig

An alle Wohnmobilfahrer mit 3,5t zGG , und Erstzulassung ab 2024.

Ab dem 1.12.23 gilt für Womo mit 3,5t zulässigen Gesamtgewicht ( zGG ) und Erstzulassung 2024 , nicht mehr das zGG von 3,5t ,sondern die technisch Zulässige Gesamtmasse ( tzGm).
Wenn diese im Fahrzeugschein höher als 3,5t eingetragen ist,ist in Österreich zwingend eine Gobox Pflicht.

Für Womos die vor dem 1.12.23 ihre Erstzulassung hatten und ein zGG von 3,5t haben, gilt eine Übergangsfrist bis Januar 2029.Diese dürfen eine Vingnette benutzen.

Gute Fahrt auf dem Weg nach Rumänien.

Quelle : ADAC